Eingewiesen ohne Urteil, ohne Grund


© Beobachter / Tanja Demarmels
«Es soll wenigstens mal jemand sagen, dass es nicht richtig war uns einzusperren.»
Sie kämpften lange dafür, gehört zu werden: Ursula Biondi, Initiantin und treibende Kraft hinter der Forderung nach moralischer Widergutmachung, und Christina Jäggi. 2010 entschuldigte sich der Bundesrat bei den Betroffenen.
Die administrativen Versorgungen ohne gerichtliches Verfahren waren nicht menschenrechtskonform. Deshalb ratifizierte die Schweiz 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention nur unter Vorbehalt.
Zahlreiche junge Frauen wurden bis weit in die 1970er-Jahre in der Strafanstalt Hindelbank untergebracht.
Sie hatten keine Straftat begangen. Es genügte, dass sie den Vormundschaftsbehörden negativ aufgefallen waren. Sie wurden in Administrativverfahren ohne gerichtliches Urteil und meist ohne Anhörung in die Anstalt eingewiesen – als erzieherische Massnahme: Wegen ausserehelicher Mutterschaft oder angeblich liederlichen Lebenswandels; weil sie als schwer erziehbar, rebellisch, störend galten und Eltern und Gesellschaft nicht mit ihnen umzugehen wussten.
«Als ich 11 Jahre alt war, verstarb meine Mutter. Den Verlust der geliebten Mutter konnte ich nie überwinden. Ich wurde versorgt, weil ich nicht spurte. Dabei habe ich nur Liebe und Geborgenheit gesucht. Mein Sohn wurde an einem Pflegeplatz untergebracht. Es besteht kein Kontakt mehr zu ihm. Ich wollte ihm das Gespött darüber, dass seine Mutter im Gefängnis war, ersparen.»
Erziehungsanstalt und Frauengefängnis befanden sich in den gleichen Gebäuden und trugen den gleichen Namen. Die administrativ Eingewiesenen waren nicht von den Straftäterinnen getrennt. Mit dem Stigma, im Gefängnis Hindelbank gewesen zu sein, wurden sie fürs ganze Leben gezeichnet.
Was bedeutet für dich Freiheit?